TÜV-geprüfter Meisterbetrieb
Qualität und Sicherheit stehen bei uns an erster Stelle.
Die aktuelle Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) fordert in § 4 unter Punkt 9, dass "bei Geflügel das künstliche Licht flackerfrei entsprechend dem tierspezifischen Wahrnehmungsvermögen sein muss."
Speziell für die Geflügelhaltung bedeutet dies, dass der Einsatz von EVG zwingend erforderlich ist, da die Frequenz des Lichtes hier über 160 Hz liegen muss. Bekannt ist jedoch auch, dass Standard-EVG den aggressiven Umgebungsbedingungen in Tierstallungen nicht dauerhaft standhalten. Ein Dilemma, das bisher kaum lösbar schien.
Mit den neuen Feuchtraumleuchten 163/164 ... LW EVG mit einem korrosionssicher gekapselten EVG hat SCHUCH dieses Problem jetzt gelöst. Und auch die in allen Bereichen der Tierhaltung immer wieder gestellte Forderung nach einer dimmbaren Leuchte kann damit endlich erfüllt werden.
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